Förderungen


Aus- und Weiterbildungen, die berufsbegleitend das persönliche Wachstum unterstützen und die beruflichen Kompetenzen stärken, liegen heutzutage voll im Trend. Teilweise werden für diverse Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen auch finanzielle Unterstützungen gewährt. Im Laufe der Jahre hatten zahlreiche TeilnehmerInnen unserer Aus- und Fortbildungen die Chance, von den Vorteilen einer finanziellen Förderung Gebrauch zu machen. Wir haben hier für Sie die unterschiedlichen Förderungsvarianten samt ihren Vorteilen und der Vorgehensweise bei der Antragsstellung zusammengefasst.

Sie wünschen sich ein unverbindliches Beratungsgespräch, um die passende Aus- oder Fortbildung zu finden und würden uns gerne persönlich kennenlernen, dann kontaktieren Sie uns einfach.

Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie und werden mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.

Wir freuen uns auf Sie,
Ihr akademie bios® Team

Bildungskarenz

Die Bildungskarenz bietet Angestellten die Möglichkeit, sich zwischen zwei und zwölf Monaten von ihrer Arbeit freistellen zu lassen. Haben Sie das Glück, eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können, so können Sie sich in dieser Zeit Aus- und Weiterbildungen widmen und dadurch Ihr persönliches Wachstum unterstützen sowie ihren Lebenslauf sinnvoll erweitern. In der Zeit der Bildungskarenz erhalten Sie vom AMS einen Weiterbildungszuschuss in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld. Es steht Ihnen frei, bis zur Geringfügigkeitsgrenze etwas dazu zu verdienen (monatlich € 438,05; Stand: 2018). Bei dieser Form der Förderung wird keine weitere Unterstützung für die Ausbildungskosten gewährt.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Der/Die ArbeitgeberIn muss mit Ihrer Entscheidung, in Bildungskarenz zu gehen, einverstanden zu sein
  • Für eine Bildungskarenz müssen Sie als ArbeitnehmerIn die Voraussetzungen und Ansprüche für den Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllen
  • Sie müssen an einer oder mehrerer Bildungsmaßnahmen teilnehmen (in einem Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Wochenstunden für Erziehungsberechtigte mit Kindern bis zum siebten Lebensjahr)
  • Sie müssen ein mindestens sechs Monate dauerndes, ununterbrochenes Arbeitsverhältnis mit einem/einer ArbeitgeberIn vorweisen, das die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet

Schritte der Antragsstellung

  • Klären Sie zuerst mit Ihrem/Ihrer ArbeitgeberIn die Möglichkeit einer Bildungskarenz ab und bitten Sie Ihre/n Vorgesetzte/n um eine schriftliche Zustimmung.
  • Vergewissern Sie sich beim AMS, ob Sie Anspruch auf Bildungskarenz haben und Ihre Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen den Voraussetzungen entsprechen.
  • Holen Sie den schriftlichen Nachweis über die gewählten Aus- bzw. Weiterbildungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden (bzw. 16 Wochenstunden für Erziehungsberechtigte mit Kindern bis zum siebten Lebensjahr) über den ausgewählten Zeitraum hinweg von der akademie bios® ab.
  • Stellen Sie dann den Antrag bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle (diese ist von Ihrem Wohnsitz abhängig).

Unsere Diplomausbildungen können gerne mit anderen Aus- oder Fortbildungen im Rahmen der Bildungskarenz kombiniert werden. Wenn Sie sich für dieses Angebot interessieren, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir klären gerne Ihre Fragen und gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit erlaubt es Ihnen, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren und sich weiterzubilden. Bei diesem Förderungsmodell erhalten Sie für die wegfallenden Stunden einen Lohnersatz.

Vorteile der Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit hat den Vorteil, dass Sie während der Aus- und Weiterbildungsphase in Kontakt mit Ihrem Arbeitsplatz bleiben und sie ermöglicht Ihnen, Ihre Aus- und Weiterbildung über einen längeren Zeitraum zu absolvieren.

Sie haben in der Bildungsteilzeit die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit im Zeitraum von vier bis 24 Monaten zu reduzieren ohne Ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen. Während dieser Zeit kann Ihr Arbeitsumfang um 25 % bis 50 % reduziert werden. Während der Bildungsteilzeit erhalten Sie vom AMS ein Bildungsteilzeitgeld in Höhe von € 0,80 je reduzierter Arbeitsstunde pro Tag. (wenn Sie Ihre Arbeitszeit z.B. von 30 auf 20 Stunden pro Woche kürzen, erhalten Sie € 240,- pro Monat; Rechnungsvorgang: 10 x 0,80 x 4; bei einem Monat mit 30 Kalendertagen).

Voraussetzungen für die Bildungsteilzeit

  • Sie sollten sich mindestens sechs Monate in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis befinden, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt
  • Sie müssen die Zustimmung Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin einholen
  • Sie müssen die Ansprüche auf Arbeitslosengeld erfüllen
  • Sie müssen einen Aus- oder Weiterbildungsnachweis in der Gesamthöhe von mindestens zehn Wochenstunden erbringen (inkl. Lern- und Übungszeiten)
  • Sie brauchen das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin mit der Angabe der Dauer der Bildungsteilzeit sowie dem genauen Datum des Beginns und Endes der Bildungsteilzeit

Schritte der Antragsstellung

  • Klären Sie zuerst mit Ihrem/Ihrer ArbeitgeberIn die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit ab und bitten Sie Ihre/n Vorgesetzte/n um eine schriftliche Zustimmung
  • Vergewissern Sie sich beim AMS, ob Sie Anspruch auf Bildungsteilzeit haben und Ihre Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen den Voraussetzungen entsprechen
  • Holen Sie bei uns in der akademie bios den Nachweis über die 10 Wochenstunden (bzw. 8 Wochenstunden für Erziehungsberechtigte mit Kindern bis zum siebten Lebensjahr) Ihrer Aus- und Weiterbildung(en) ab
  • Stellen Sie dann den Antrag bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle (diese ist von Ihrem Wohnsitz abhängig)

Eine Vielzahl von Aus- und Fortbildungen eignet sich optimal für die Bildungsteilzeit. Kontaktieren Sie uns für eine Bildungsberatung und wir helfen Ihnen gerne dabei, das richtige Angebot zu finden und Ihre Fragen zu klären. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten

Sie können Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildungen oder Umschulungen als Werbungskosten steuerlich absetzen. Dies ist dann möglich, wenn Sie Ausgaben haben, die sich durch Aus- und Weiterbildung in einem für Ihren Beruf relevanten Bereich ergeben, oder, wenn Sie eine umfassende Umschulung in Anspruch nehmen.

Absetzbare Bildungskosten als Werbungskosten

  • Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
  • Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur etc.
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • Fahrtkosten
  • allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort, sondern weiter entfernt stattfindet)
  • Nächtigungskosten

Wenn Sie unselbstständig erwerbstätig sind, können Sie einen Teil der Lohnsteuer zurückerstattet bekommen. Bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird Ihnen eine Reduzierung der Einkommensteuer gewährt.

Absetzbarkeit bei geplanter Selbstständigkeit

Wenn Sie planen, sich mit einer Ausbildung selbstständig zu machen, können Sie alle dafür anfallenden Bildungskosten (siehe Aufzählung oben) bis zu 3 Jahre rückwirkend steuerlich absetzen. D.h. wenn Sie zum Beispiel heute mehrere Ausbildungen zur HumanenergetikerIn absolvieren, und erst knapp 3 Jahre nach Beginn der ersten Ausbildung das Humanenergetiker-Gewerbe anmelden, dann können Sie die gesamten Bildungskosten der letzten 3 Jahre dazu steuerlich (von der Einkommenssteuer) absetzen. Wenn die Kurse weit entfernt vom Wohnort oder Arbeitsort stattgefunden haben, können Sie dazu auch Tagesgelder und Nächtigungskosten (zu den vorgegebenen Sätzen) absetzen. (Siehe dazu das ABC der Werbungskosten des Bmf)

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